21. Mär. 2024, 15:00 Uhr
Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 18. März 2024 entnehmen Sie bitte dem angehängten Dokument.
Die Beschlüsse 2 bis 6 unterliegen gemäss § 49 des Gemeindegesetzes dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage ab Beschlussfassung. Beschluss 1 untersteht keinem Referendum.