Periodische Erneuerungswahlen 2024
Folgende Behörden- und Kommissionsmitglieder gemäss Organisationsreglement §9 ff sowie Delegierte und Kreisschulräte werden gemäss § 5 Abs. 4 der Gemeindeordnung durch den Stadtrat gewählt. Bei der Wahl der Kommissionen und des Wahlbüros sorgt der Stadtrat für eine ausgewogene Zusammensetzung. Weitere reglementarische Vorgaben vorbehalten. Als Mitglieder von beratenden Organen sind auch nicht in der Gemeinde stimmberechtigte Personen wählbar, sofern sie handlungsfähig sind.
Da meist auch ein Stadtratsmitglied von Amtes wegen delegiert ist, sind folgende Anzahl Sitze zu besetzen:
- 6 Sitze in der Bau- und Planungskommission ("BPK")
- 6 Sitze in der Eishallenbetriebskommission
- 4 Sitze in der Finanzkommission ("Fiko")
- 4 Sitze in der Friedhofskommission
- 8 Sitze in der Hallenkommission
- 4 Sitze in der Marktkommission
- 6 Sitze in der Perimeterkommission
- 8 Sitz ein der Schwimmbadkommission
- 6 Sitze in der Umweltkommission
- 16 Sitze im Wahlbüro (11 Mitglieder und 5 Ersatzmitglieder)
- 3 Sitze in der Jury Laufner Preis
- 2 Sitze im Schulrat Sekundarschule
- 1 Sitz im Schulrat Kreisschule
Zudem gilt es für folgende Zweckverbände Delegierte zu benennen:
- Regionale Musikschule Laufental-Thierstein
- Abwasserregion Laufental - Lüsseltal (ARA Zwingen)
- Wasserverbund Birstal (WVB)
- Zentrum Passwang
Interessierte können ihre Kandidatur bis spätestens 31. Mai 2024 auf der Stadtverwaltung einreichen - formlose Liste als Ausdruck, E-Mail etc. reicht. Es müssen auch keine Unterschriften zur Bestätigung der Wahlvorschläge eingeholt werden.
Es wird um Verständnis gebeten, dass auch die bisherigen Mitglieder sich innert Frist – auch über das Präsidium der jeweiligen Kommission – melden sollen.