26. Apr. 2024, 09:35 Uhr
Stille Wahl - Gemeindepräsidium - Marcel Staudt
Stille Wahl – Gemeindepräsidium – Marcel Staudt
Die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission, in ihrer Funktion als Erwahrungsinstanz, stellt fest, dass bis zum 08. April 2024 ein gültiger Wahlvorschlag bei der Gemeindeverwaltung eingegangen ist und somit die Zahl der Vorgeschlagenen gleich gross ist wie die Zahl der Wählenden.
Sie widerruft die Urnenwahl vom 09. Juni 2024 und erklärt Marcel Staudt in stiller Wahl als Gemeindepräsident für die Amtsperiode vom 01. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 als gewählt.
Beschwerdemöglichkeiten gemäss § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte.
Die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission, in ihrer Funktion als Erwahrungsinstanz, stellt fest, dass bis zum 08. April 2024 ein gültiger Wahlvorschlag bei der Gemeindeverwaltung eingegangen ist und somit die Zahl der Vorgeschlagenen gleich gross ist wie die Zahl der Wählenden.
Sie widerruft die Urnenwahl vom 09. Juni 2024 und erklärt Marcel Staudt in stiller Wahl als Gemeindepräsident für die Amtsperiode vom 01. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 als gewählt.
Beschwerdemöglichkeiten gemäss § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte.