Organisationsreglement: Inkrafttreten
Organisationsreglement: Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Gemeindeversammlung Wangenried am 30.November 2020 beschlossene Totalrevidierte Organisationsreglement vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 11.Januar 2021 genehmigt wurde.
Das Organisationsreglement tritt rückwirkend per 1.Januar 2021 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vom Amt für Gemeinden und Raumordnung im Rahmen der Genehmigung verfügten Änderungen kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 56 GG i.V.m. Art. 43 Abs. 3 GV und Art. 74 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 3. Mai 1989, VRPG, BSG 155.21). Eine Beschwerde ist zu begründen und in zwei Exemplaren einzureichen. Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die mit einer minimalen Wahrscheinlichkeit ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden (Art. 15 und 79a VRPG).
Wangenried, 20.Januar 2021 Gemeinderat Wangenried