27. Mär. 2024, 09:23 Uhr
Erwahrung der Wahl als Bürgerschreiber vom 03.03.2024
Die Geschäftsprüfungskommission ist nach dem Gesetz über die politischen Rechte (SGS 120) die Erwahrungsinstanz von Wahlen für den Bürgerschreiber. Am Sonntag, 03.03.2024 wurde für eine weitere Amtsperiode vom 01.07.2024 – 30.06.2028 als Bürgerschreiber Nusshof mit einem absoluten Mehr von 14 Stimmen gewählt:
Innerhalb der gesetzlichen Frist gemäss § 83 (Gesetz über die politischen Rechte) ist gegen das Wahlresultat keine Beschwerde erhoben worden. Die RGPK Nusshof hat die Wahl am 20.03.2024 erwahrt. Herzliche Gratulation zur Wahl.
- Bruderer Werner (27 Stimmen)
Innerhalb der gesetzlichen Frist gemäss § 83 (Gesetz über die politischen Rechte) ist gegen das Wahlresultat keine Beschwerde erhoben worden. Die RGPK Nusshof hat die Wahl am 20.03.2024 erwahrt. Herzliche Gratulation zur Wahl.