15. Apr. 2024, 09:15 Uhr
Widerruf Wahl des Gemeindepräsidiums
Die Stille Wahl des Gemeindepräsidiums ist zustande gekommen.
Der Wahlgang von 09. Juni 2024 wird widerrufen.
Der Wahlgang von 09. Juni 2024 wird widerrufen.
WAHL DES GEMEINDEPRÄSIDIUMS
Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028
STILLE WAHL ZUSTANDE GEKOMMEN
Bis zum Montag 08. April 2024 wurde ein gültiger Wahlvorschlag auf der Gemeindeverwaltung abgegeben.
Die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission hat am 09. April 2024 unter Vorbehalt des Entscheides über allfällige Beschwerden, folgende Person in stiller Wahl als gewählt erklärt:
Charlotte Bickel, Jg. 1975, bisher
Da die Zahl der Vorgeschlagenen gleich gross ist, wie die Zahl der zu Wählenden, widerruft die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission den angesetzten Wahlgang vom 09. Juni 2024.
Allfällige Beschwerden gegen die Gültigkeit dieser Wahl sind gemäss §83 Absatz 3 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 7. September 1981 innert 3 Tagen seit der Veröffentlichung des Ergebnisses, d.h. bis (18. April 2024), dem Regierungsrat (Eingeschrieben) einzureichen.
Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028
STILLE WAHL ZUSTANDE GEKOMMEN
Bis zum Montag 08. April 2024 wurde ein gültiger Wahlvorschlag auf der Gemeindeverwaltung abgegeben.
Die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission hat am 09. April 2024 unter Vorbehalt des Entscheides über allfällige Beschwerden, folgende Person in stiller Wahl als gewählt erklärt:
Charlotte Bickel, Jg. 1975, bisher
Da die Zahl der Vorgeschlagenen gleich gross ist, wie die Zahl der zu Wählenden, widerruft die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission den angesetzten Wahlgang vom 09. Juni 2024.
Allfällige Beschwerden gegen die Gültigkeit dieser Wahl sind gemäss §83 Absatz 3 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 7. September 1981 innert 3 Tagen seit der Veröffentlichung des Ergebnisses, d.h. bis (18. April 2024), dem Regierungsrat (Eingeschrieben) einzureichen.