31. Mär. 2024, 12:00 Uhr
Knigge für den Hundespaziergang
Ein Spaziergang mit dem Hund kann etwas Schönes sein – wenn sich Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer ihrer Verantwortung bewusst sind und sich an gewisse Regeln halten.
Leider kommt es gerade im Landwirtschaftsgebiet und im Wald immer wieder zu Konflikten und Reklamationen. Wer folgende Regeln einhält, trägt viel dazu bei, die Toleranz gegenüber Hunden zu fördern.
- Während der Hauptsetz- und Brutzeit vom 1. April bis 31. Juli sind Hunde im Wald und an Waldsäumen ausnahmslos an der Leine zu führen.
- Hunde müssen sich bewegen können und brauchen Freilauf, Spiel und Spass. Unbedingt darauf zu achten ist, dass der Vierbeiner sich nicht im Kulturland (beispielsweise Felder, Wiesen, Anpflanzungen, Weiden) oder in fremden Gärten austobt.
- Der Hundekot ist unbedingt aufzunehmen und die Hundekotsäcklein müssen im dafür vorgesehenen Robidog entsorgt werden.
- In manchen Anlagen sind Hunde generell an der Leine zu führen. Es ist ein Zeichen von Rücksichtnahme, seinen Vierbeiner beispielswiese in Naturschutzgebieten oder Sport- und Spielanlagen an die Leine zu nehmen.
- Leinen Sie den Vierbeiner an, wenn Ihnen Spaziergänger, Kinder, Radfahrer, Jogger oder andere Passanten entgegenkommen. Gerade Menschen, die sich vor Hunden fürchten, sind dankbar für diese Art von Respekt.
- Bei Begegnungen mit anderen Hunden gilt das Motto «Entweder sind alle Hunde an der Leine oder gar keiner». Wenn man also jemandem begegnet, der sein Tier an der Leine führt, ist es angebracht, dass man sein Tier auch anleint.
Das Einhalten der Bestimmungen des Hundereglements der Gemeinde Bubendorf und der kantonalen Vorgaben wird kontrolliert und durchgesetzt. Fehlbares Verhalten zieht eine Busse nach sich.
Es sind nur wenige, leicht einzuhaltende Regelungen, die die Akzeptanz für Hundehalterinnen und Hundehalter und für den Vierbeiner fördern.
Die Gemeinde Bubendorf dankt für Ihre Unterstützung.